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aktualisiert 1.7.11
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Sie .....
.....haben eine Vision, ein Gefühl im Bauch,  Ideen oder eine Geschäftsidee, die Sie bisher nicht verwirklichen 
     konnten?
.... haben eine Marktlücke entdeckt, sind sich aber noch nicht ganz sicher?
.....fühlen sich als Unternehmer/-in, sind motiviert und nehmen das Wort "selbst-ständig" wörtlich?
.....sind chancen- und risikoorientiert,  kommunikativ und können mit Menschen umgehen?
.....möchten freier und unabhängiger arbeiten, sich selbst verwirklichen und Ihr eigenes Geld verdienen?
.....möchten der Arbeitslosigkeit entrinnen, Ihre Entwicklung mit fairen Partnern in die eigene Hand nehmen?
.....wollen Verantwortung tragen, die Wirtschaft nach vorn bringen, sich engagieren und sind hartnäckig genug?


Dies und einiges mehr sollten Sie im Vorfeld Ihrer Gründung ernsthaft durchdenken - wir unterstützen und begleiten Sie dabei gern, bauen Ihnen Brücken und zeigen Wege und Lösungen auf!
In einem kostenfreien Erstgespräch mit dem "internationalen Gründungsberater" prüfen Sie die Tragfähigkeit Ihres Geschäftsvorhabens. Ist Ihr Vorhaben machbar, so erarbeiten wir in einem weiteren Termin gemeinsam Ihren Fahrplan. Dieser Businessplan ist dann die Grundlage für unser weiteres Vorgehen. Abgestimmt auf Ihre Visionen, Ziele, Stärken und Schwächen betreuen wir Sie dabei ganz individuell. Wir begleiten und unterstützen Sie auf dem Weg in Ihre Selbständigkeit. Auch nach der Gründung sind wir gern für Sie Ansprechpartner in allen Fragen des unternehmerischen Alltags. Tel.: 03571-609590

Marketing ist nicht alles - Aber ohne Marketing ist alles nicht so wie Sie es gerne hätten! Unsere Leistungen für Sie umfassen nach der Gründung wenn Sie es wünschen auch:

- Marktforschung, Machbarkeitsstudien
- Marketingkonzeptionen
- Entwicklung von Marktpotentialen
- Marketing Mix
- Produkt, Preis, Kommunikation & Werbung, Geschäftsfelderweiterung
- Corporate Identity  / Corporate Design
- Vertrieb
- Personal
- Unternehmenskultur

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Neue Regelungen zum Gründungszuschuss ab 01.11.2011

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) will die Bedingungen für den Existenzgründungszuschuss verschärfen.

Die Neuregelung zum Gründungszuschuss sollen bereits ab 01.11.2011 in Kraft treten und so deutlich früher als vermutet.

Das bedeutet für künftige Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit:

·         Im Rahmen der Änderung soll der Rechtsanspruch entfallen und durch eine Ermessensleistung ersetzt werden, die Arbeitsagenturen können also Anträge auf Gründungszuschuss auch ablehnen.

·         Zum Beginn des Bezuges von Gründungszuschuss müssen noch 150 Tage Restanspruch zum ALG 1 vorhanden sein. Bei normalerweise zwölf Monaten ALG1-Anspruch hätten Sie nur sieben statt bisher neun Monate, um sich für die Existenzgründung zu entscheiden und die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen.

·         Die erste Förderphase (Zuschuss in Höhe ALG1-Anspruch + Pauschale 300,-€) wird von neun auf sechs Monate verkürzt und die zweite Förderphase (Pauschale 300,-€) wird von sechs auf neun Monate verlängert. Die mögliche Gesamtförderdauer von insgesamt 15 Monaten bleibt erhalten.

Sie spielen schon lange mit dem Gedanken der Existenzgründung? Möglicherweise können Sie Ihren Schritt in die Existenzgründung vorziehen und auch noch von den heute gültigen Regelungen des Gründungszuschusses profitieren.

Die Qualität Ihres Businessplanes wird mit entscheidend sein, ob Sie die künftige Ermessensleistung zur Förderung Ihres Gründungsvorhabens von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit erhalten werden. Nach unseren Erfahrungen ist der Erhalt des Gründungszuschusses eine nicht unwesentliche Unterstützung in der ersten Phase der Gründungszeit.

Deshalb ist es wichtig, das Gründungsvorhaben gut vorzubereiten und professionelle Hilfe bei der Erstellung des Businessplanes und dessen Umsetzung in Anspruch zu nehmen.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches und kostenfreies Gespräch mit einem unserer Gründungsberater!

Nach Auskunft des BMAS ist im September/Oktober 2011 mit der Verkündung im Gesetzesblatt zu rechnen.

Tel.: 03571-609590    mail: Mailadresseoder Sie verwenden das Feedback-Formular.
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Auch ALG-2 Empfänger haben Chancen!
Eine Kann-Bestimmung räumt diesem Personenkreis ein, bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit monatlich Einstiegsgeld bis zu 172,-€  (6-24Monate) zusätzlich von der ARGE zu bekommen. Dabei werden die Sozialleistungen weiter von der ARGE getragen. Das heißt, Sie brauchen sich nicht in Ihren Aktivitäten einschränken, können sich ohne Risiko voll ausprobieren. Erst wenn Sie innerhalb der Frist mit Ihrem Gewinn über die Hilfsbedürftigkeitsgrenze nach SGB II kommen, fällt das ALG-2-Geld weg.
Natürlich ist auch für diese Förderung ein Konzept (Businessplan) und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle für die Tragfähigkeit der Unternehmung notwendig.
Dabei helfe ich Ihnen gern!

Für eine umfassende ausführliche Beratung stehe ich Ihnen gern nach einer telefonischen Terminvereinbarung unter 03571-609590 zwischen 8 und 22Uhr (auch am Wochenende) zur Verfügung.